L for Liberty

…because liberty is not negotiable.

Redefreiheit auch für Vollidioten?

Zu den Schwächen einer offenen Gesellschaft gehört, dass jeder Vollidiot seinen Senf zu allen und jeden Themen geben kann. Zu den Stärken einer offenen Gesellschaft gehört, dass genau jener Unsinn, welcher von solchen Gesellen abgesondert wird, scharf kritisiert werden darf, kann und soll.
SpOn über den Fall Williamson

Februar 27, 2009 - Posted by | Antisemitismus, Lesestoff, Offene Gesellschaft

2 Kommentare »

  1. „Gerade weil unsere Gesellschaft aber aus guten Gründen mit allen Mitteln – und das heißt eben, mit den Mitteln des Strafrechts – bereits verhindern will, dass die Leugnung des Holocausts eines Tages konsensfähig wird, ist Paragraf 130 Strafgesetzbuch, aller Bedenken zum Trotz, völlig zu Recht an seinem Platze.“

    Da muss ich- auch auf die Gefahr hin, manche hier mitlesenden „Freunde“ aus der israelsolidarischen Szene zu brüskieren- dem Schreiberling widersprechen. Ich halte solche Gesinnungsverbote persönlich nämlich für kontraproduktiv. Die Wahrheit sollte es schlichtweg gar nicht nötig haben, die Lüge verbieten zu lassen und Leute wie Williamson noch zum Märtyrer zu machen.

    Volksverhetzung findet für mich erst dort statt, wo zu Straftaten aufgerufen wird. Also wenn jemand „Bringt alle Juden um“ schreit, also quasi ein Pogrom ausruft, wäre das für mich klar eine Straftat, weil derjenige die Sicherheit der Juden gefährdet.

    Leugnet er „nur“ den HC, ist das mMn zwar abscheulich, menschenverachtend, antisemitisch und und und, aber kein Grund für den Staat zu intervenieren. Um es klar und deutlich zu sagen: aus meiner Sicht ist die Inhaftierung David Irvings ein Schmarrn gewesen und es freut mich, dass sogar ein deutscher Verfassungsrichter den Mumm hat, dies so offen zu sagen. Eine Gesellschaft mündiger Bürger sollte mit so Deppen auch anders fertig werden.

    Bei sowas ist zudem immer ein Dammbruch zu befürchten. Heute ist HC-Leugnung strafbar, morgen vielleicht schon was Anderes (die UNO plant ja angeblich eine Resolution gegen Blasphemie, vor allem sog. Islamophobie.) Das Recht auf Blasphemie werde ich jedoch immer verteidigen und ich sehe da auch keinen Widerspruch zu meiner Israelsolidarität.

    Ansonsten würde mich durchaus interessieren wie dergleichen in Israel gehandhabt wird. Bspw. wenn ein arabischer Israeli den HC leugnen würde.

    An dieser Stelle sei zudem dann auch noch auf Claude Hemmers gewagten Text „Totalitäre Antifaschisten“ unter „Liberale Standpunkte“ verwiesen.

    Kommentar von CK | Februar 27, 2009

  2. Als Historiker empfand ich das Verbot der Leugnung des „Holocausts“ (übrigens ein grässlicher Begriff mit starker religiöser Konnotierung – übersetzt heisst Holocaust nichts anderes als „Brandopfer“, wie wenn die Juden im 2. Weltkrieg in gewisser Weise „Opfergaben“ an JHWH gewesen wären) sowieso als Anmassung des Staates die „korrekte“ Lektüre der Geschichte festzulegen. Geschichte schreiben heisst nun mal den bisherigen Stand der Forschung kritisch zu hinterfragen. In dieser Hinsicht kann ich CK nur zustimmen; so absurd die Behauptungen der Negationnisten auch sind, sollte man ihnen jedoch nicht das Recht zur freien Meinungsäusserung absprechen; das bestätigt sie letztlich in ihrem verschwörungstheoretischen Weltbild, nach dem die „Holocaustlüge“ die Grundlage der Weltherrschaft der „Weltjudenheit“ sein soll (siehe rezente Videobotschaft Horst Mahlers).

    Kommentar von nestor76 | Februar 28, 2009


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